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Alarmanlagen

Alarmanlagen
Alarmanlagen sollen Einbrecher abschrecken. Falls doch eingebrochen wird, sollen sie den Einbruch melden.

Alarmanlagen sollen das Eindringen von Einbrechern in Gebäude aller Art verhindern. Bei ausgelöstem Alarm
werden Blinkleuchten und Tonsignale aktiviert, um die Täter frühzeitig zu stören und zum Abbruch ihrer kriminellen Handlungen zu bewegen. Die Weiterleitung des Alarms an Sicherheitsdienste, vertraute Personen oder die Polizei sorgt dafür, dass schnellstens Maßnahmen zur Ergreifung der Täter eingeleitet werden können.

Ein genauer Blick auf Alarmanlagen

Alarmanlagen werden von Fachleuten auch als Einbruchmeldeanlagen oder Gefahrenmeldeanlagen bezeichnet. Die Hauptbestandteile solcher Geräte sind eine Stromquelle, ein Sensor zur Erfassung ungewöhnlicher Bewegungen und eine Lampe oder ein Lautsprecher zur Abgabe von Warnsignalen. Auch die Montage einer Taste, mit der per Hand Alarm ausgelöst werden kann, ist möglich. Besonders moderne Anlagen lassen sich per Computer von jedem beliebigen Ort aus steuern. Die Kombination von Einbruchmeldeanlage und Feueralarm-System ist möglich. Wer es möchte, bekommt Geräte, die zusätzlich vor Wasser warnen, das ungewollt aus Leitungen oder anderen Quellen austritt.

Alarm-Systeme sind per Kabel oder Funk verbunden. Daneben gibt es Hybrid-Anlagen. Sie arbeiten mit einer Kombination aus Kabel- und Funkverbindungen. Für Privatgebäude und kleine Betriebe wie Bäckereien sind Funkanlagen ausreichend. Die Nutzung von verkabelten Anlagen (auch Hybrid) wird für alle größeren Gebäude wie z.B. Fabrikhallen empfohlen. Funkanlagen haben den Vorteil, dass Installation und Erweiterung besonders leicht sind. Kabel-Systeme sind im Durchschnitt recht kostengünstig.

Wirkliche Sicherheit schaffen Alarmanlagen nur, wenn Fenster und Türen gut mechanisch vor dem Aufbrechen geschützt sind. Zu beachten ist dabei, dass Einbrecher bei vielen Gebäuden über Bäume, Mauern oder flache Anbauten wie Carports in obere Stockwerke eindringen können. Gute Sicherheit bietet z.B. bei Außentüren eine Mehrfachverriegelung.

Kauftipps und Preise

Machen Sie sich vor dem Erwerb bitte schlau, welche Alarmanlage für Sie die Beste ist. Es erspart viel Ärger mit Systemen, die Sie bei guter Beratung nicht gekauft hätten.

Alarmanlagen sollten nach DIN EN 45011 zertifiziert sein. Es sind immer wieder Geräte auf dem Markt, bei denen das nicht der Fall ist. Viele solcher Systeme können leicht überlistet werden oder Fehlalarme auslösen. Das kann zu unnötigem Ärger mit Nachbarn, Sicherheitsdiensten oder der Polizei führen.

Alle Geräte sind in die Klassen A, B und C aufgeteilt. Zum Schutz von Personen und Wohnbereichen sind Alarmanlagen der Klasse A vorgesehen. Besitzer von Gewerbebauten sollten sich Geräte der Klasse B zulegen. Die Klasse C ist für Gebäude mit hoher Gefährdung optimal.

Alarmanlagen zum Selbsteinbau sind schon für ca. 20,- € zu bekommen. Auch komplexere Geräte zu Preisen von mehreren hundert Euro können meistens selber eingebaut werden. Daneben gibt es die Möglichkeit der Montage durch einen Fachbetrieb. Der Kunde bekommt in diesem Fall ein individuelles System installiert, das an seine Bedürfnisse angepasst wurde. Auch nach dem Einbau werden zahlreiche Serviceleistungen angeboten.

Unabhängig vom Preis sind eine Fernbedienung und die Alarmweiterleitung an eine private Zentrale bei vielen Geräten Standard.

Rechtliche Hinweise

Der Einsatz von Kameras in Verbindung mit Alarmanlagen bekommt eine immer größere Bedeutung. Die Überwachung von Privatgrundstücken auf diese Art ist in Deutschland unter einer Bedingung erlaubt: Öffentliches Gelände oder Nachbargrundstücke dürfen nicht gefilmt werden.

Nicht nur Betreiber von Alarmanlagen sollten wissen, dass Opfer und Zeugen von Straftaten das Recht haben, Täter bis zum Eintreffen der Polizei fest zu halten. Voraussetzung dafür ist, dass ein Krimineller auf frischer Tat ertappt oder unmittelbar nach der Tat beobachtet wird. Beispiel: Ein Zeuge sieht eine maskierte Person mit schwerem Koffer in der Hand beim Verlassen eines Grundstücks.

Die direkte Weiterleitung einer Alarmmeldung zur Polizei wird für Bürger ohne besonderes Schutzbedürfnis nicht genehmigt. Wie bereits erwähnt, haben Sie die Möglichkeit einer Verbindung zu privaten Notrufzentralen und zu Personen Ihres Vertrauens.