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Einbruchschutz Förderungen durch KfW

Entscheiden sich private Eigentümer oder auch Mieter für Sicherungen gegen Haus- oder/und Wohnungseinbrüche, können sie ab sofort eine Einbruchschutz Förderung durch die KfW geltend machen. Die Förderungen sollen die privaten Mieter und Eigentümer dazu motivieren, ihr Haus oder die Wohnung “einbruchsicher” zu machen oder zumindest den unbefugten Eintritt zu erschweren. Die Förderungen gibt es seit dem Jahr 2015; neuerdings gab es aber Änderungen der Förderrichtlinien, sodass die Attraktivität gesteigert werden konnte.

Einbruchschutz verhindert zwar keinen Einbruch, erschwert ihn aber

Barbara Hendricks, Bundesbauministerin, hat bereits in einer Stellungnahme erklärt, dass Einbrüche nur wenige Minuten Zeit in Anspruch nehmen und Einbrecher von Objekten absehen, wenn ein Einbruchschutz vorhanden ist. Wer sich für einen Einbruchschutz entscheidet, wird daher schon im Vorfeld sein Objekt als “nicht interessant” für Einbrecher vermarkten. Auch wenn der Einbruchschutz nicht dezidiert Kriminelle abhält, schreckt er dennoch ab. Schlussendlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Einbrecher gar nicht in die Wohnung oder das Haus gelangt groß; auch die Gefahr, dass diverse Produkte dafür sorgen, dass Alarm geschlagen und der Einbrecher erwischt wird, ist vielen Kriminellen zu hoch. Doch Einbruchschutz ist nicht kostengünstig. Aus diesem Grund wurden im Jahr 2015 kriminalpräventive Maßnahmen mit einer Höhe von 30 Millionen Euro ins Leben gerufen, auf welche private Mieter sowie Eigentümer Zugriff haben. Im Rahmen des KfW-Programms werden der Einbau oder auch die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- sowie Wohnungstüren, etwaige Nachrüstungen von Fenstern sowie einbruchhemmender Rollläden gefördert. Das Bundesministerium stellte für derartige Maßnahmen 10 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Die Förderung wurde mit 2015 gestartet; das vorläufige Ende wird mit 2017 erreicht werden.

Die Änderungen im Detail

Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Investitionskosten. Das bedeutet, dass im Sinne des Einbruchsschutzes 10 Prozent (bislang 8 Prozent) gefördert werden. Die Mindestinvestitionskosten liegen bei 2.000 Euro (vormals 3.750 Euro). Mit der Änderung, die im Rahmen der KfW Bankengruppe beschlossen wurde, haben Kunden jetzt die Möglichkeit, noch flexibler zu sein bzw. auch mit geringen Kosten, die mitunter schon für einbruchhemmende Wirkung sorgen, Förderungen in Anspruch nehmen zu können. So müssen nicht mehr allumfassende Maßnahmen gesetzt, sondern können auch preisgünstigere Nachrüstungen erfolgen, die ebenfalls das Objekt schützen bzw. den Einbruch erschweren können.

Förderungen zwischen 200 Euro und 1.500 Euro möglich

Sichert der private Mieter oder Eigentümer seine Wohnung oder Haus gegen Einbruch, erhält er – je nach Investitionskosten – Förderungen zwischen 200 Euro und maximal 1.500 Euro. Gefördert werden unter anderem Gegensprechanlagen, Alarmanlagen, Nachrüstungen und Einbau von einbruchhemmenden Fenstern, Türen oder auch Rollläden. Förderfähig sind Materialkosten und auch Handwerkerleistungen. Voraussetzung für die Einbruchschutz Förderung durch die KfW sind Arbeiten von Fachunternehmen. Nachrüstungen oder der Einbau durch Privatpersonen ist im Regelfall nicht förderfähig; die Förderung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn Fachunternehmen mit den Arbeiten beauftragt wurden.

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