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Welche Selbstverteidigung ist sinnvoll?

Selbstverteidigung – Ein grundsätzliches Recht in Notsituationen

In einem modernen Rechtsstaat liegt das Gewaltmonopol, wie auch die Strafverfolgung, einzig beim Staat und den von ihm eingesetzten Institutionen. So richtig diese Feststellung auch ist, kann es bisweilen notwendig sein, sich in einer akuten Bedrohungslage selbst zu verteidigen, um seine Gesundheit oder im Zweifelsfall sein Leben zu schützen. Dieses Recht zur Selbst- bzw. Drittverteidigung (eine Verteidigung zugunsten eines Dritten) steht jedem Menschen zu, wobei natürlich die jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen beachtet werden sollten. Im Folgenden soll nun erörtert werden, auf welche Weise und unter Zuhilfenahme welcher Mittel Selbstverteidigung sinnvoll und zielführend ist.

Die richtige Wahl der Mittel

Grundsätzlich dürfen zur Selbstverteidigung alle Mittel herangezogen werden, die opportun sind und der Gefahrenlage entsprechen. Das bedeutet, dass man je nach Schwere der Gefährdung nahezu alles zur Selbstverteidigung heranziehen kann, von den eigenen Fäusten, bis hin zu gefährlichen Waffen wie beispielsweise einem Messer – dies jedoch nur, wenn eine entsprechend große Gefahr vorherrscht. Ist dies nicht gegeben, könnte ein Fall von sogenannter „exzessiver Notwehr“ vorliegen, also einer unverhältnismäßigen Gewaltanwendung, die der Situation nicht angemessen war.
Allerdings ist es so, dass viele Frauen, Menschen bestimmter gefährdeter Berufsgruppen wie Türsteher usw. oder Einwohner von als gefährdet empfundener Wohngegenden das Bedürfnis haben, sich mit entsprechenden Schutzmaßnahmen auszustatten. Für dieses zusätzliche Sicherheitsbedürfnis ist eine ganze Industrie entstanden, deren Erzeugnisse unter dem Begriff „Freie Waffen“ zusammengefasst werden und eine breite Vielfalt unterschiedlicher Mittel zur Selbstverteidigung bietet. Dabei sind einige Produkte selbstredend besser zur Selbstverteidigung geeignet als andere, bzw. stark von der Situation und den Fähigkeiten des Nutzers abhängig.

Pfefferspray – Der Selbstverteidigungsklassiker aus der Dose

Pfefferspray ist für viele die erste Wahl zur Selbstverteidigung. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zum einen sind die kleinen Sprühkörper leicht und unauffällig zu tragen, zum anderen ist der Stoff verhältnismäßig preiswert.
Pfeffersprays (auch unter dem Namen OC-Spray erhältlich) versprühen als Reizmittel ein Konzentrat der schärfsten Pfefferschoten der Welt. Dieses Gemisch ist so reizend, dass es bei Augen- und Hautkontakt, sowie beim Eindringen in die Atemwege zu schlagartigen Schmerzen, Schwindel, Gleichgewichtsverlust, temporärem Erblinden und Erstickungsgefühlen führt. Bei einem richtig gesetzten Treffer wird ein potentieller Angreifer so schnell und effektiv kampfunfähig gemacht, ohne dass langfristige Schäden zu befürchten sind. Dies ist insofern von Bedeutung, dass eine spätere Anklage wegen exzessiver Notwehr recht unwahrscheinlich ist.
Allerdings sind OC-Sprays nicht uneingeschränkt zu empfehlen. Da das Reizmittel so stark wirksam ist, kann bei unsachgemäßer Nutzung auch der Angegriffene selbst in Mitleidenschaft gezogen werden. Gerade in einer ungewohnten Notsituation kann ein falscher Handgriff schnell dazu führen, dass die erwünschte Wirkung ins Gegenteil verkehrt wird. Im Zweifelsfall ist ein vorheriges Üben zu empfehlen, um derartige Vorfälle zu vermeiden.

CS-Gas – Die chemische Lösung

Ähnlich wie Pfefferspray soll auch das sogenannte CS-Gas den Angreifer durch Reizung von Augen und Schleimhäuten vorübergehend kampfunfähig machen. Der große Vorteil des CS-Gases ist, dass es in Ländern wie Deutschland ganz offiziell als Selbstverteidigungswaffe geführt werden darf, was die juristische Aufarbeitung eines Einsatzes wesentlich einfacher macht als es bei anderen Mitteln der Fall wäre. Zusammen mit dem niedrigen Preis hat dies zu einer hohen Verbreitung des CS-Gases geführt. Ein wesentlicher Nachteil ist jedoch, dass das chemische Gas im Gegensatz zum Naturprodukt Pfefferspray nur bei einem gewissen Prozentsatz der Menschen eine entsprechend starke Wirkung zeigt, um effektiv zur Selbstverteidigung eingesetzt werden zu können (entscheidend ist hierbei die genetische Prädisposition). CS-Gas bietet also zwar einerseits Rechtssicherheit, ist auf der anderen Seite jedoch weniger zuverlässig.

Elektroschocker – Abschreckend und wirkungsvoll

Eine eher unbekannte Möglichkeit zur Selbstverteidigung stellen Elektroschocker/Taser dar. Dabei gibt es eine breite Auswahl an in Deutschland zugelassenen Modellen, die mit Stromstärken bis zu 10.000 Volt eine kraftvolle Abwehrmöglichkeit darstellen. Der kräftige, jedoch in den meisten Fällen ohne Spätfolgen bleibende Stromstoß setzt jeden Angreifer außer Gefecht, zudem dürfte das charakteristische Geräusch und der Anblick des Geräts meist schon ausreichend sein, einen potentiellen Angreifer in die Flucht zu schlagen. Elektroschocker sind hocheffektiv und relativ einfach zu benutzen, allerdings auch recht teuer. Außerdem ist es wichtig nur Modelle zu verwenden, die behördlich auch zugelassen sind!

Messer und Schreckschusswaffen – Weitestgehend ungeeignet

Zum Ende des Artikels soll noch einmal in aller Deutlichkeit von der Verwendung und dem Führen von Schreckschusspistolen und Messern abgeraten werden. Diese Waffen bzw. Waffennachbildungen führen häufig zur weiteren Eskalation von Situationen und können unter Umständen auch zu juristischen Schwierigkeiten führen. Sie sind daher nicht zu empfehlen.

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