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Verbandskästen

[produkte limit=”0″ ad=”true” mini=”true” order=”DESC” headline_title=”Verbandskästen für das Auto” typen=”verbandskaesten” orderby=”sterne_bewertung” ] Ein Verbandskasten gehört zur normalen betrieblichen Ausstattung und ist auch in einem Fahrzeug Pflicht. Wer seinen Führerschein machen möchte, muss zuerst einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen. Dort lernt er, wie er mit Verbandszeug Verletzte am Unfallort versorgt, bis sie mit dem Rettungswagen ins nahe gelegene Krankenhaus gebracht werden. Wer keinen Verbandskasten im Auto hat und in eine Verkehrskontrolle gerät, muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen.

Was ist ein Verbandskasten und wozu benötigt man ihn?

Ein Verbandskasten ist ein tragbarer Kasten aus stabilem Kunststoff oder Metall, der alle Verbandsmittel und Ausrüstungsgegenstände enthält, die man bei einem Unfall oder einer Verletzung benötigt, um vor Ort Erste Hilfe zu leisten und Verbände anzulegen, Blutungen zu stillen und Wunden bzw. Brandverletzungen so zu versorgen, dass sie steril sind. Er wird auch Rot-Kreuz-Kasten bzw. Erste-Hilfe-Kasten genannt.

Ein Rot-Kreuz-Kasten ist mit einem weißen Kreuz auf grünem Grund gekennzeichnet und in mehreren Ausführungen erhältlich: Neben dem KFZ-Verbandskasten (DIN 13164), der in keinem Fahrzeug fehlen darf, gibt es noch den “Kleinen Verbandskasten” (DIN 13157) und den “Großen Verbandskasten” (DIN 13169) für Betriebe und Baustellen. Letzterer kann durch zwei “Kleine Kästen” ersetzt werden. Die in Betrieben einsetzbaren Rot-Kreuz-Kasten sind mit einer Wandhalterung ausgestattet, sodass man sie platzsparend an der Wand befestigen kann.

Die Füllung des kleinen Kastens ist laut der Verordnung für Arbeitsstätten und der Unfallverhütungsvorschrift für Verwaltungs- und Handelsbetriebe mit 1 bis 50 Mitarbeiter, Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe (1 bis 20 Mitarbeiter) und Baustellen mit maximal 10 Beschäftigten vorgesehen. Er darf unter keinen Umständen im Auto mitgeführt werden.

Art und Menge der KFZ-Verbandkasten Materialien wurden durch die Änderung der Verbandkasten Norm DIN 13164 zum 1.1.2014 neu festgelegt. Dabei wurden die neuesten medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde gelegt. Obwohl seit Anfang 2015 nur noch die neuen Erste-Hilfe-Koffer verkauft werden, dürfen die nach der alten Fassung der Norm befüllten noch bis zum Ablauf ihres Verfallsdatum verwendet werden: Laut § 35 h Abs. 4 StVZO reicht jeder Verbandskasten aus, der den Zweck der Erste-Hilfe-Leistung am Unfallort erfüllt. Allerdings sollte man die zusätzlichen Ausstattungsteile schnellstmöglich ergänzen.

Außer den genannten Verbandskästen gibt es noch Modelle, die nach DIN 14142 und DIN 13160 befüllt sind. Sie sind ebenfalls für Betriebe vorgesehen.

Das abgelaufene Verbandsmaterial darf unter keinen Umständen weiterverwendet werden, da es nicht mehr steril ist. Wer es nicht wegwerfen möchte, kann es dem Deutschen Roten Kreuz oder Anbietern von Erste-Hilfe-Kursen spenden. Sie verwenden die Wundpflaster, Kompressen und anderen Verbandsmaterialien zu Ausbildungszwecken.

Was enthält ein Erste-Hilfe-Koffer?

In einem KFZ Erste-Hilfe-Koffer befinden sich Heftpflasterrollen, Wundschnellverbände, Fingerverbände, Fingerkuppenverbände, Pflasterstrips in verschiedenen Breiten, unterschiedliche Verbandpäckchen, Verbandtücher, Fixierbinden unterschiedlicher Breite, sterile saugfähige Kompressen, Dreiecktücher, eine Rettungsdecke aus metallisierter Folie, die das Auskühlen des Unfallopfers verhindern soll, eine Verbandkastenschere, nahtlose Einmalhandschuhe, das Inhaltsverzeichnis und die Erste-Hilfe-Broschüre mit Informationen zur Erstversorgung.

Neu aufgenommen wurden:

  • 1 14-teiliges Fertigpflaster-Set (Pflaster in verschiedenen Größen, Verbände für Fingerkuppen etc.)
  • 2 Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut
  • 1 Verbandpäckchen K (kleiner Verband für Kinder) und kleine Kompressen

Der Kleine Verbandskasten hat eine ähnliche Ausstattung, enthält aber noch zusätzlich Kälte-Sofortkompressen, Augen-Kompressen, Vliesstoff-Tücher und Folienbeutel.

Vorschriften zum Thema Verbandskästen

Busse mit mehr als 22 Fahrgast-Sitzplätzen müssen 2 Verbandskästen mitführen. Motorrad-Fahrer sind nicht verpflichtet, einen Verbandskasten bei sich zu haben. Der Fahrzeughalter, nicht jedoch der jeweilige Fahrer eines Fahrzeugs ist dafür verantwortlich, dass ein Verbandskasten mitgeführt wird und er in ordnungsgemäßem Zustand ist.

Der Erste-Hilfe-Koffer muss im Fahrzeug so untergebracht sein, dass er weder Feuchtigkeit noch Staub, Schmier- oder Kraftstoffen ausgesetzt ist. Wer im europäischen Ausland einen Pkw mietet, sollte unbedingt darauf achten, dass in ihm ebenfalls ein Verbandskasten vorhanden ist. Denn ist das nicht der Fall und er gerät in eine Verkehrskontrolle, erhält er einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland.